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Rechte und Pflichten!

Das Berufsrecht der Rechtsanwälte ist festgelegt in der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA). Wichtige Vorschriften, an die sich Rechtsanwälte ebenfalls halten müssen stehen zudem im Gebührenrecht für Rechtsanwälte, sowie in den einschlägigen Gesetzestexten.

Vorteile der Riester-Rente für Angestellte

Angesichts der Reduzierung der Rente von 70 % auf 67 % mit der Rentenreform im Jahr 2000 wurde die Riester-Rente entwickelt, die ihren Namen nach dem damaligen Arbeits- und Sozialminister erhalten hat. Der Riester-Sparplan ist eine private Altersversorgung, die all denen zusteht, die rentenversicherungspflichtig sind, aber auch Beamten oder Wehr- und Zivildienstleistenden. Außerdem sind deren Ehepartner unter bestimmten Umständen zulagenberechtigt.

Förderung

Die Riester-Rente wird vom Staat gefördert, und zwar entweder durch Zulagen oder durch die steuerliche Begünstigung.

Möglichkeiten

Bei der Riester-Rente können Angestellte einen bestimmten Betrag monatlich in eine der geförderten Anlageformen einzahlen. Diese Anlageformen müssen von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) zertifiziert sein. Zertifizierte Produkte gibt es für Sparpläne, Rentenversicherungen, Fondssparpläne, Pensionsfonds oder auch die sogenannte Eigenheimrente.

Zulagen

Anleger können sich über eine Reihe von Vorteilen bei der Riester-Rente freuen. Zunächst ist die geringe Mindestanlage zu nennen. Zwar müssen mindestens vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens gezahlt werden oder sechzig Euro, aber der Staat zahlt eben auch Zulagen dazu. Es gibt eine Grundzulage in Höhe von 154 Euro und für jedes Kind, für das nur in einem Monat des Jahres der Anspruch auf Kindergeld bestanden hat, gibt es eine weitere Zulage in Höhe von 185 Euro. Für Kinder, die ab 01.01.2008 geboren sind, gibt es 300 Euro. Außerdem gibt es seit 2008 für Berufseinsteiger eine zusätzliche Zulage in Höhe von 200 Euro im ersten Jahr. Die Zulagen müssen alle beantragt werden.

Steuervorteil

Es kann sich ein Steuervorteil ergeben, weil die Beiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Bis zu 2100 Euro können als Altersvorsorgebeiträge abgezogen werden.

Sicherheit

Die Riester-Rente ist Hartz-IV-sicher, das heißt, die angesparten Gelder werden auf das Arbeitslosengeld-II nicht angerechnet. Durch die staatliche Zertifizierung der Produkte können Anleger sich über eine höhere Sicherheit freuen. Alle Riesterprodukte müssen nämlich garantieren, dass zumindest die eingezahlten Beträge und Zulagen wieder ausgezahlt werden. So kann unter Umständen bei eigentlich risikoreicheren Anlageformen wie Fondssparplänen die höhere Renditechance genutzt werden, ohne dass das Risiko eines Totalverlustes eingegangen werden muss. Andererseits kann durch die staatlichen Zulagen insgesamt ein höherer Ertrag erreicht werden. Darüber hinaus werden die Rentenzahlungen in der Auszahlungsphase garantiert. Insgesamt können Anleger also von den für die Zertifizierung festgelegten Bedingungen profitieren.